Sentinelhaltung
Seninteltiere – Hühner und Puten Halter von Wassergeflügel (Enten, Gänse), die ihre Tiere auf überregionale Geflügelausstellungen verbringen, müssen gemäß der Geflügelpestverordnung (siehe auch weiter unten) ihren Bestand vierteljährlich virologisch auf hochpathogenes aviäres Influenzavirus untersuchen lassen. Die Ergebnisse der virologischen Untersuchung sind dem Veterinäramt unverzüglich mitzuteilen sowie 1 Jahr lang aufzubewahren. Diese Untersuchungen sind nicht notwendig, …