Anmeldung Tierseuchenkasse

Alle Tierhalter (stellvertretend für alle Bundesländer unten stehend eine Auszug aus der TSK Hessen) müssen ihre Tierbestände bei der zuständigen TSK (Tierseuchenkasse) anmelden. Nur so besteht der Anspruch auf Kostenübernahme bei einer Keulung durch die TSK. Der zu leistende Kostenrahmen kann, je nach Tierzahlen, einen 4-5 stelligen €-Betrag umfassen.

Deshalb meldet bitte, falls noch nicht geschehen, eure Tierbestände bei der für euch zuständigen TSK an. Meist kann die Anmeldung online erfolgen. Den Link für die TSK der einzelnen Länder könnt ihr unten stehender Liste entnehmen.

Meldepflicht allgemein

Meldepflichtig zur Hessischen Tierseuchenkasse sind alle Tierhalter der nachstehend aufgeführten Tierarten, deren Tiere unabhängig vom Geschlecht oder Alter in Hessen gehalten werden. Unerheblich ist auch die Art der Nutzung, ob landwirtschaftlich oder private Hobbyhaltung. Einhufer Pferde einschließlich Fohlen; Esel, Maulesel und Maultiere Rinder Die Bestandszahlen der rinderhaltenden Betriebe übernimmt die Hessische Tierseuchenkasse aus der Datenbank Herkunftssicherungs- und Informationssystem für Tiere (HIT) Schafe alle Rassen einschließlich Lämmer Schweine Zuchtschweine, Mastschweine und Ferkel Ziegen alle Rassen einschließlich Lämmer Bienen nur Völker, die nicht beim Landesverband Hessischer Imker (LHI) gemeldet sind Geflügel Hühner, Puten, Enten, Gänse, Laufvögel, Tauben, Perlhühner, Rebhühner, Fasane und Wachteln Fische (ab 2012 ausgesetzt) Gehegewild Wildklauentiere, die in Gehegen zum Zwecke der Fleischgewinnung für den menschlichen Verzehr gehalten werden Tierhalter ist diejenige Person, die ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat, mithin also die tatsächliche Verfügungsgewalt über ein Tier hat. Die Eigentumsverhältnisse spielen hierbei keine Rolle. Tiere, die im Laufe des Jahres nur vorübergehend ihren Herkunftsbetrieb verlassen und auf fremde Weideflächen verbracht werden, brauchen nicht noch einmal gemeldet werden.

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