Aktuelles zur Geflügelpest

Datenerhebung gekeulter Tiere

Mit Ausbruch der Geflügelpest hat die Biodiversität stark gelitten. Die Erfassung dieser Verluste ist für eine Argumentation hinsichtlich der Behandlung der Geflügelpest bedeutsam. Da wir nicht davon ausgehen, dass seitens der Veterinärämter eine korrekte  Datenerhebung und spätere Konsolidierung erfolgt, bieten wir auf unserer Internetpräsenz eine Möglichkeit, um die eigenen Verluste zu erfassen.

Die Daten werden von uns in anonymisierter Form aufbereitet und zeitnah über ein öffentliches Dashboard zur Verfügung gestellt.

Schriftverkehr

Beschwerde zur Vorgehensweise bei Keulungen in Beständen der Rassegeflügelzucht.

Sehr geehrte Damen und Herren, 

wir erheben Beschwerde zur Vorgehensweise amtlicher Stellen und deren Verantwortlichen bei Keulungen im Bereich der Rassegeflügelzucht in Bezug auf § 20 GflPestSchV.

 Zurzeit kommt es zu einer Anhäufung von HPAI (Vogelgrippe/Geflügelpest) Ausbrüchen in fast allen Bundesländern. Um eine weitere Ausbreitung der Viruserkrankungen zu verhindern, werden die Tiere in betroffenen Beständen gekeult.

In der Wirtschaftsgeflügelzucht können diese Verluste relativ einfach ersetzt werden. Das Genpotential bei den Lege- und Masthybriden ist überschaubar und durch die Professionalität bei der, durchaus als industriell anzusehenden Reproduktion an Nachkommen der großen Wirtschaftsbetriebe, weder ein Verlust an Rassen noch an Arten. Bestenfalls kommt ein finanzieller Aspekt zu tragen. Von Biodiversität spricht auf diesen Sektor sicherlich niemand.

Vollkommen anders gestaltet sich der Bereich der Rassegeflügelzucht und besonders der Zucht von Wassergeflügel. Hier widerspricht bereits eine angeordnete Stallpflicht der Art- und Tiergerechten Haltung vollumfänglich. Den Tieren unter diesen Umständen eine Möglichkeit zu bieten ihr Komfortverhalten, das Baden, vollumfänglich ausleben zu können, ist kaum bis gar nicht möglich. Die Kontamination erfolgt über Wildvögel. Der Eintrag konnte selbst bei einer Haltung von Wirtschaftsgeflügel in vollkommen abgeschlossenen Gebäuden nicht verhindert werden. Die signifikante Verhältnismäßigkeit einer Stallpflicht in Bezug auf das Wassergeflügel ist nicht zu erkennen und sollte von Seiten der verantwortlichen Behörden, auch in Hinsicht TierSchG, eine pro Tier ausgerichtete Bewertung erhalten.

Jeder Rassegeflügelzüchter betreibt Erhaltungszucht. Leistet somit einen wichtigen Beitrag zur Biodiversität und sichert den Fortbestand von lebendigem Kulturgut. Es sei erlaubt an dieser Stelle …und dies seit Jahrhunderten… anzuführen. Erhaltungszuchten – sie Erhalten Rassen und Arten weit über den Gesichtspunkt der Wirtschaftlichkeit, wie in der Roten Liste zusammengefasst, hinaus. Wir erhalten Rassen deren Züchterzahl sich im niedrigen einstelligen und deren Verbreitung im niedrigen zweistelligen Bereich befinden. Auf Grund einer Keulung wird dieses Wirken in Gänze zu Nichte  gemacht, wichtige und schützenswerte Genressourcen unwiederbringlich vernichtet. Nach § 20 GeflPestSchV bestehen für Erhaltungszuchten Möglichkeiten der Ausnahme. Dies wurde in einigen Beständen von Rassegeflügelzüchtern praktiziert. Von Amtswegen die Tiere und Stallungen unter Quarantäne gestellt und durch wiederholte Beprobung die Tiere einer vorschnellen (sinnlosen) Keulung entzogen. Wir bitten um Anweisung der Verantwortlichen, diesen Sachstand bei künftigen Ausbrüchen und Kontrollen zu berücksichtigen und umzusetzen. Aus der Brisanz der Dringlichkeit ist der Weg einer juristischen Klärung/Aufarbeitung als zeitintensiv und somit nicht erstrebenswert anzusehen.

Massenhafte Keulungen, ohne die substantielle Bedeutung der Tiere zu berücksichtigen, führt auf Grund der geringen Bestandsdichte unwillkürlich zum Verschwinden von Rassen und Farbschlägen – welche eigentlich, so vom Gesetzgeber verankert, zu schützen sind. Als Folgeerscheinung wird es sukzessive zum Aussterben von Rassen in größerem Ausmaß kommen. Diese Aussage steht nun völlig konträr mit dem Abkommen zur Biodiversität und dem Schutz der Arten und Rassen.

Züchten bedeutet ein Austauschen von Zuchttieren um in der Nachzucht keine Schäden durch Inzucht zu erhalten. Je geringer die Bestände, umso geringer wird ein möglicher Austausch von Zuchttieren. Genetische Ressourcen durch Kryoverfahren, lassen sich in der Rassegeflügelzucht nicht umsetzen. Somit kann die Fortpflanzung und der Fortbestand nur durch lebende Tiere gesichert werden. Es sei erwähnt, dass auch beim Wirtschaftsgeflügel immer noch ein Huhn das Ei zur Erzielung der Nachkommenschaft legen muss.

Wir bitten Sie, den Sachverhalt in Bezug auf Ausnahmen für Erhaltungszuchten bei Ihrer Entscheidungsfindung unbedingt mit einzubeziehen. Wir möchten ausdrücklich unsere Kooperative und Unterstützung  bei der Umsetzung von Quarantänemaßnahmen bekunden.

Abschließend ist die Beschwerde dahingehend zu erweitern, dass amtlich eingesetzte Personen, sich oft nur verbal über die Vorgehensweise und Anordnungen gegenüber den Betroffenen äußern. In einer allgemein üblichen Art legimitieren sich die für den Vollzug vor Ort Verantwortlichen bzw. eingesetzten Mitarbeiter per Ausweis, vor Beginn der Ausführung. Um eine Nachvollziehbarkeit zu erreichen, sollte auch die Anordnung in schriftlicher Form, zumindest zur Einsicht, explizit vorgelegt werden können.

Sollten Sie nicht der Ansprechpartner für unsere Beschwerde sein, so bitten wir um Weiterleitung und Mitteilung der Adressdaten zur Übernahme für künftigen Schriftwechsel.

Teilen Sie uns bitte Ihre Stellungnahme zur Beschwerde sowie Ihre weitere Vorgehensweise zeitnah mit.

Mit freundlichen Grüßen

Paul-Erwin Oswald

1.Vorsitzender

Zeitenwende jetzt!!!!

Sehr geehrte Verantwortliche des BDRG und des VHGW

wir fordern hiermit den BDRG als Dachorganisation und VHGW als zuständigen Verband auf, dem derzeitigen Wahn bei der Keulung von Wassergeflügel mit aller Entschlossenheit entgegenzutreten und den Züchterinnen und Züchtern Instrumentarien an die Hand zu geben, ihre Tiere retten zu können.

Es laufen derzeit Keulungsaktionen in einem noch nie dagewesenen Ausmaß. Enten wurden zu Hunderten/Tausenden völlig sinnlos getötet. Zuchten, ja ganze Rassen wurden ausgelöscht. Gesunde Tiere gekeult ohne auch nur einen Gedanken zur Anordnung von Quarantänemaßnahmen.

Die gewollte oder ungewollte Politik der Desinformationen von BDRG und VHGW nun gewollt oder ungewollt ist vermag ich nicht zu beurteilen, länger hinnehmbar ist diese Art der Kommunikation jedenfalls nicht. Wir, die gesamte Züchterwelt, haben durch unsere Mitgliedschaft ein Recht darauf, über die Vorgänge innerhalb der Organisation jederzeit und umfassend unterrichtet zu werden!!!!! Kein Anruf, kein Mail, einfach nichts, und dass bei einem SV dem gerade die Tiere im Stundenrhythmus gekeult werden

Wir stehen nicht nur im Regen über uns fegt ein Tornado hinweg. Sich diesen, auch menschlichen Tragödien von unermesslichem Ausmaß zu verschließen, kann ich nicht nachvollziehen.

Dass auf diese Weise der Unmut in den eigenen Reihen wächst, ist mehr als nachvollziehbar. Wenn es Taten gibt oder Gespräche geführt werden, dann lasst es uns wissen, und zwar zeitnah und nicht erst in der nächsten Ausgabe der GZ.

Zurzeit sehe ich einen starken SV, der mit seinen Mitgliedern gerne vorweg geht und, auch auf Grund seiner Größe, sich provokant äußern darf und muss – ich sehe diesen SV ihn kürze jedoch ohne Enten.

Paul-Erwin Oswald
 1.Vorsitzender

Handlungsempfehlungen

Download Antrag auf Ausnahmegenehmigung

Übersicht der zuständigen Behörden und Ministerien

Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden‑Württemberg

Referat 32
Postfach 103444
70029 Stuttgart

Zuständigkeiten: Allg. Veterinärangelegenheiten, Tierarzneimittel

Quelle: https://mlr.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m-mlr/intern/dateien/PDFs/Organisationsplan.pdf

Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz

Referat 46 (Tierseuchen)
Rosenkavalierplatz 2
81925 München

Zuständigkeit: Tierseuchen

Quelle: https://www.stmuv.bayern.de/ministerium/doc/org.pdf

Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz

Abteilung VII A 
10702 Berlin

Zuständigkeiten: Gesundheitlicher Verbraucherschutz, amtliche Lebensmittelüberwachung einschließlich Lebensmittelhygiene, Wein und Spirituosen, Tabakerzeugnisse, Kosmetika und Bedarfsgegenstände; Tierschutz, Tierarzneimittel, Tierseuchenbekämpfung, Tiergesundheit, Gefahrtiere, tierische Nebenprodukte

Quelle: https://www.berlin.de/sen/uvk/ueber-uns/organisation/

Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz

Referat 32 
Postfach 601163
14411 Potsdam

Zuständigkeiten: (Veterinärwesen, Tierseuchenverhütung und -bekämpfung, Qualitätsmanagement im gesundheitlichen Verbraucherschutz, Landestierarzt)

Quelle: https://msgiv.brandenburg.de/sixcms/media.php/9/2022_12_05_organigramm_msgiv_bb.pdf

Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz

Referat 42
Contrescarpe 72
28195 Bremen

Zuständigkeiten: (Verbraucherschutz, Veterinärwesen und Pflanzenschutz)

Quelle: https://www.gesundheit.bremen.de/das-ressort/abteilung-gesundheit-und-verbraucherschutz/referat-42-verbraucherschutz-veterinaerwesen-und-pflanzenschutz-16507

Behörde für Justiz und Verbraucherschutz

Amt für Verbraucherschutz, V1
Postfach 302822
20310 Hamburg

Zuständigkeiten: Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen

Quelle: https://www.hamburg.de/contentblob/197982/4aa8f186b4fdf9da2ef9db5b4c3db7ee/data/organigramm-jb.pdf

Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Abteilung V4
Mainzer Straße 80
65189 Wiesbaden

Zuständigkeiten: Allgemeine Tierhygiene, Tierseuchenbekämpfung, Tiergesundheitsdienste

Quelle: https://umwelt.hessen.de/sites/umwelt.hessen.de/files/2022-08/organisationsplan_august_2022.pdf

Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern

Referat 520
Dreescher Markt 2
19061 Schwerin

Zuständigkeiten: Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung

Quelle: https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/lm/Ministerium/Organigramm/

Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Referat 203
Calenberger Str. 2
30169 Hannover

Zuständigkeiten: Tierische Nebenprodukte, Tierseuchen

Quelle: https://www.ml.niedersachsen.de/startseite/ministerium/organigramm/organisationsplan-195821.html

Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW

Abteilung 8 / Arbeitsstab Tierseuchenbekämpfung
40208 Düsseldorf

Zuständigkeiten: Verbraucherschutz, Tierschutz, Tiergesundheit, Agrarmarkt

Quelle: https://www.lanuv.nrw.de/fileadmin/lanuv/service/orgaplan/orgaplan.pdf

Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität

Referat 43
Kaiser-Friedrich-Straße 1
55116 Mainz

Zuständigkeiten: Tiergesundheit und Tierseuchen

Quelle: https://mkuem.rlp.de/fileadmin/mulewf/Ueber_uns/pdf-Dateien/Organigramm_MKUEM_Stand_01.12.2022_.pdf

Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz

Referat C/2
Keplerstraße 18
66117 Saarbrücken

Zuständigkeiten: Veterinärwesen, Tierschutz

Quelle: https://www.saarland.de/mukmav/DE/institution/organisation/abteilungen/abteilung_c.html

Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt

Referat 24
Postfach 100941
01076 Dresden

Zuständigkeiten: Veterinärwesen und Tierschutz

Quelle: https://www.sms.sachsen.de/aufgaben-und-zustaendigkeiten.html

Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten

Referat 45
Postfach 391144
39135 Magdeburg

Zuständigkeiten: Veterinärwesen, Tierseuchenbekämpfung, Tierschutz,
Tierarznei- und Futtermittel

Quelle: https://mwl.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/MW/MWL/03_Dokumente/01_Ministerium/Organigramm/2022-11-21_MW-Organisationsplan.pdf

Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz

Abteilung 2
Fleethörn 29-31
24103 Kiel

Zuständigkeiten: Landwirtschaft und Veterinärwesen

Quelle: https://www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/ministerien-behoerden/IX/ministerium/organisation_ansprechpartner/organisation_ansprechpartner_node.html

Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie

Referat 51
Postfach 900354
99106 Erfurt

Zuständigkeiten: Tierseuchenschutz, Tiergesundheit, Tierkörperbeseitigung

Quelle: https://www.tmasgff.de/fileadmin/user_upload/Ministerium/Dateien/Organigramm_TMASGFF_extern_20221005_final.pdf

Nach oben scrollen