Anmeldung Tierseuchenkasse
Alle Tierhalter (stellvertretend für alle Bundesländer unten stehend eine Auszug aus der TSK Hessen) müssen ihre Tierbestände bei der zuständigen TSK (Tierseuchenkasse) anmelden. Nur so besteht der Anspruch auf Kostenübernahme bei einer Keulung durch die TSK. Der zu leistende Kostenrahmen kann, je nach Tierzahlen, einen 4-5 stelligen €-Betrag umfassen. Deshalb meldet bitte, falls noch nicht […]
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