Anträge an VHGW zur Stellung beim BDRG

Sehr geehrte Vorstandschaft des VHGW,

wir der SV der Entenzüchter bittet den VHGW die beiden anliegenden Anträge beim BDRG zu stellen.

Die Begründungen beider Anträge können dem Text entnommen werden. Zu unseren Beweggründen bzgl. der Antragstellung habe ich mich im Vorfeld mit Hans Trinkl bereits ausgetauscht — er kann diese gerne weitergeben. Vorab gab es dazu auch Abstimmung mit dem BDRG-Präsidenten Christoph Günzel. Er versteht unser Ansinnen und steht meines Erachtens der Sache sehr offen gegenüber. In der Hoffnung auf Befürwortung beim VHGW und in Folge auch beim BDRG,

verbleibe ich mit Züchtergruß

Paul-Erwin Oswald
1. Vorsitzender

Antrag
Der VHGW möge beim BDRG einen Antrag auf Änderung der Satzung von §7 Absatz2 stellen.

Derzeitiqer Passus:
2. Für Personen, die im Verbandsgebiet wohnhaft sind, ist die Mitgliedschaft in einem Ortsverein Voraussetzung für Mitgliedschaft in einem Sonderverein oder in einer Preisrichter-Vereinigung

Neuer Passus:
2. Für Personen, die im Verbandsgebiet wohnhaft sind, ist die Mitgliedschaft in einem Ortsverein Voraussetzung für die Mitgliedschaft in einer Preisrichter-Vereinigung.

Begründung: Zurzeit dürfen, gemäß Satzung des BDRG, in einem SV nur Mitglieder aufgenommen werden, wenn diese gleichzeitig einem Ortsverein angehören. Es gilt eine Konformität zu schaffen, welche es den SV ermöglicht auch Fördermitglieder, also solche ohne Zugehörigkeit zu einem Ortsverein, aufzunehmen. Somit würden sich die Dunkelziffer der, zweifelsohne in jedem SV
vorhanden Mitglieder ohne Ortsvereinszugehörigkeit, auf rechtlicher Basis postum legimitieren. Um einen Verein zu fördern zu können sind für zwei Vereine Mitgliedschaften und somit 2x Beiträge zu entrichten — ein, nicht nur aus wirtschaftlicher Sicht völlig unerklärbares Manko.

Antrag 02:
Der VHGW möge beim BDRG einen Antrag stellen, dass SV Mitglieder beim zuständigen Ringverteiler
Bundesringe bestellen können.
Begründung: Gemäß der Satzung §7 Absatz 3 … die Mitglieder zugleich Mitglieder im Bund Deutscher Rassegefiügelzüchter sind. Als vollwertiges Mitglied sollte es möglich sein auch den Ringbezug beim zuständigen Ringverteiler tätigen zu können. Die erforderliche Bestätigung zur
Zughörigkeit unserer Organisation erfolgt über den SV, Gelder gehen dem BDRG dabei nicht verloren,
da sämtliche Zahlungen über den auf Landesebene bestellten Ringverteiler geleistet werden.

1. a) Unmittelbare Mitglieder des Bundes sind die Landesverbände und die Fachverbände. b) Mittelbare Mitglieder sind: die den Landesverbänden angehörenden Unterorganisationen und Vereine sowie alle einem deutschen örtlichen Verein angehörenden Mitglieder. c) für Mitglieder unter 18 Jahren gilt die Jugendordnung.

2. Für Personen, die im Verbandsgebiet wohnhaft sind, ist die Mitgliedschaft in einem Ortsverein Voraussetzung für die Mitgliedschaft in einem Sonderverein oder in einer Preisrichter-Vereinigung.

3. Landesverbände und Fachverbände sowie die ihnen angeschlossenen Vereine geben sich Satzungen, die der Satzung des Bundes nach Inhalt und Ziel nicht entgegenstehen dürfen. Darin ist aufzunehmen, dass die Satzungen des Bundes als verbindlich anerkannt werden und dass die Mitglieder zugleich Mitglieder im Bund Deutscher Rassegeflügelzüchter sind.

Nach oben scrollen