Nach der Schau ist vor der Schau – diese Aussage stimmt nun nicht mehr – leider!
Für die Rassegeflügelzüchter ist Leipzig in diesem Jahr bereits nach Leipzig, ohne dass Nationale und Lipsia überhaupt stattgefunden haben.
Und wer trägt die Schuld? Die Vogelgrippe – die Geflügelpest – H5N8 so ist es, wie aus der Pistole geschossen, als einheitlicher Tenor aus allen Richtungen zu hören. Wer würde daran auch noch irgendwelche Zweifel hegen, wenn alle mit dem Finger bereits auf dieses Übel zeigen und es vehement in großen Lettern anprangern? Also beschlossen, na klar doch, es ist die Vogelgrippe! Dieses üble Dogma, welches wie vernichtend inzwischen über sämtliche Geflügelarten einhergehen soll und eine blutige Spur, gespickt mit Schrecken und Grauen, zurücklässt. Ist dem wirklich so? Von dieser fatalen Vogelgrippe ist weder eine Gegendarstellung oder gar Zuweisung an Dritte zu erwarten – aber gerne, dann immer feste drauf. Doch Vorsicht, mit allzu schnellen Kanonenschüssen auf wehrlose Spatzen, das machen schon ganz andere, wie wir erfahren werden.
Bei der Schuldfrage möchte ich ansetzen – wie definiert sich in diesem Fall das Wort „Schuld“? Tragen die Einschätzungen (wohlbemerkt es sind immer nur Einschätzungen) von Experten aller Couleur nicht auch zu dem Ergebnis „Schuld“ bei? Wer sind diese Experten, sind sie prädestiniert genug diese Einschätzungen abzugeben und damit „Schuld“ zu verteilen? Auch in unseren Reihen stehen Experten für Tier- und Artenschutz zur Verfügung. Wie würden sie die „Schuld“ aufarbeiten? Dürfen oder müssen wir den Untersuchungsergebnissen des FLI, welche von politischer Seite quasi in einer Art 1:1 Formel für jegliche Verbot Szenarien herangezogen werden, einen Teil von „Schuld“ beimessen? Welche Rolle tragen die politisch Verantwortlichen bei der Suche nach einer „Schuld“? Eine pauschale Antwort lässt sich daraus nicht erstellen, wie verflochten die „Schuld“ sich auch darstellt, ist es keinesfalls per se die Vogelgrippe!
Auf all der Suche stellt man sich irgendwann die Frage, wer kontrolliert diese Experten, Institutionen, Ausschüsse und Gremien? Dienen Kontrollorgane nicht zur Bestätigung oder Entlastung einer etwaigen „Schuld“? Bei der Vogelgrippe bleiben diese vakant – warum? Ein unabhängiger Kontrollausschuss, Referenzuntersuchungen durch freie Institute, Grundlagenforschung zur Bestätigung, dass es auch tatsächlich vom Vogelzug kommt, wissenschaftliche Forschung warum die Viren nur bei toten Tieren auftreten und im Umkehrschluss warum keine der Viren an lebenden Tieren auftauche– viele Fragen, welche zur Begrifflichkeit der „Schuld“ auch wertvolle Antworten in sich bergen.
Besondere Brisanz zeigt sich bei der Frage, wer und wie werden die Ergebnisse des FLI eigentlich kontrolliert? Keine Unterstellung, aber eine Schlüsselfrage, denn dieses Institut legt die offizielle Risikobewertung in Sachen Vogelgrippe vor. Jedes Gutachten, und da beziehe ich auch die Risikoeinschätzung des FLI ein, kann durch einen Gegengutachter bestätigt oder dementiert werden. Ein offener Umgang miteinander und keine Inselkrämerei – es wäre wünschenswert.
Wünschen würde ich mir auch einen Anwalt, welcher die Anliegen der Vogelgrippe vertritt. Der vehement alle Aussagen gegen seinen Mandanten in Frage stellt und vor dem Kadi klärt ob H5N8 tatsächlich für die Aufstallung herangezogen werden kann oder nicht. Es mag die Ursache sein, aber es kommt darauf an, was man daraus macht – und da, so glaube ich zumindest, schießen ganze Heerscharen mit Kanonen auf Spatzen. Welcher staatliche Kontrollmechanismus greift den letztendlich die Frage auf, ob die Aufstallung überhaupt ihren Zweck erfüllt oder nur zu einer unsäglichen Leidenszeit vieler Tiere beiträgt? Warum werden Tiere vorsorglich gekeult, wenn der Virus nur bei bereits verendeten Vögeln nachgewiesen wurde? Wie kommt das Virus in wirtschaftliche Stallungen, die seit Jahren eher einer hermetisch abgeriegelten Sicherheitseinrichtung, als einer für Geflügel angemessenen Unterkunft gleichen.
Was trägt die Aufstallung tatsächlich zur Eindämmung dieser Vogelgrippe bei oder wäre die für die Tiere so wichtige Freilandhaltung nicht ebenso effektiv in der Bekämpfung? So lange es dazu keine signifikanten Aussagen gibt – und diese gibt es nicht – kann eine richterliche Entscheidung nur in eine Richtung gehen. Nur weil alle Länder sich dieser Panikmache anschließen, muss sie noch lange nicht richtig sein, jedoch wer möchte sich schon gerne die allseits präsenten Lobbyisten der Geflügelwirtschaft vergraulen – ein Schelm wer dabei Böses denkt.
Provokativ dargestellt: Wir holzen auch nicht alle Wälder ab um den Borkenkäfer in den Griff zu bekommen oder wird bei Tollwut die Zimmerhaltung für Hunde verhängt – Freilauf verboten!
Den Menschen zu schützen ist oberstes Gebot, alles was dazu beigetragen werden kann sollte getan werden – wenn es sinnvoll ist. Aber ich sehe es ebenso als höchste Priorität an, die uns anvertrauten Geschöpfe zu achten, vor Leid zu bewahren und Leid von ihnen abzuwenden. Die staatlich verordneten Maßnahmen gestalten sich dazu völlig gegenläufig, ob mit oder ohne Bestätigung ihrer Rechtsmäßigkeit.
Könnte nur eines der inzwischen Millionen weltweit getöteten Tiere einen richterlichen Beistand berufen um über Sinn und Zweck seiner Tötung entscheiden zu lassen, würde der Umgang mit der Vogelgrippe sicher anders aussehen. Solange aber Tiere (und das Rassegeflügel mit seinem gewaltigen und unwiederbringlichen Genpotential) über keinerlei Rechte verfügen, werden auch weiterhin die Tötungsmaschinen rollen – ob berechtigt oder nicht.
Paul-Erwin Oswald