Bewertungsnoten – Rassegeflügel

Übersicht

Welche Bewertungsmaßstäbe gelten bei einer Tierausstellung / Schau? Auf dieser Seite kannst du Bewertungskriterien einsehen.

Note Punkte
v = vorzüglich 97
hv = hervorragend 96
sg = sehr gut 93 - 95
g = gut 91 - 92
b = befriedigend 90
u = ungenügend 0
o. B. = ohne Bewertung 0
u. M. = unnatürliche Merkmale 0
f. Kl. = falsche Klasse 0
leer = Tier fehlt im Käfig 0

KRITERIEN

„v“  = vorzüglich (97 Punkte)

kann vergeben werden, wenn das Tier durch seinen überragenden Gesamteindruck das Bestmögliche des derzeit züchterisch Erreichbaren darstellt.
Dieses Prädikat darf nur mit Bestätigung des Obmannes vergeben werden. Neben
dessen Unterschrift darf auch die des vergebenden Preisrichters nicht fehlen.
Außerdem sind der Ort der Schau, der Bewertungstag und die BR-Nummer des
Tieres einzutragen.

„hv“ = hervorragend (96 Punkte)

kann vergeben werden, wenn das Tier bis auf minimale Wünsche der Note
Vorzüglich entspricht. Der Wunsch sollte nicht in den Hauptrassemerkmalen zu
finden sein. Das beste sg-Tier muss nicht unbedingt hierfür vorgesehen sein.

„sg“ = sehr gut (93-95 Punkte)

Hierfür wird gefordert, dass alle typischen Rassemerkmale in hohem Maße
vorhanden sind und das Gesamtbild des Tieres als eindrucksvoll und harmonisch
bezeichnet werden kann und kein Mangel feststellbar ist.

„g“  = gut (91 oder 92 Punkte)

Mit diesem Prädikat können Tiere eingestuft werden, bei denen kleine Mängel zu
vermerken sind, jedoch keinen groben Fehler in der Körperform und in den
Hauptrassemerkmalen aufweist. Unter der Rubrik Mängel muss ein Eintrag verankert sein. Es ist gestattet bei genügend Z-Preisen auch die g-Tiere zu berücksichtigen.

„b“  = befriedigend ( 90 Punkte)

Diese Note ist vorgesehen, wenn ein Tier trotz festgestellter grober Fehler noch
einen befriedigenden Eindruck hinterlässt. Diese Tiere bleiben bei der Preisvergabe natürlich unberücksichtigt.

„u“  = ungenügend (0 Punkte)

Tiere ohne Rassewert, ersichtliche Kreuzungsprodukte oder Tiere mit
Ausschlussfehlern werden mit dieser Note bedacht.

„o.B.“ = ohne Bewertungsnote

– Tiere mit abstreifbarem oder auch unbeweglichem Ring
– Tiere welche gar nicht beringt sind
– noch sehr junge und unentwickelte Tiere
– kranke oder mit Ungeziefer befallenen Tiere
– Tiere bei welchen die Abgrenzungen der Farbfedern, die Latzzeichnung oder die
Kopfstruktur stark beschnitten erscheinen
– Tiere welche durch die Haubenbildung in der Sichtfreiheit eingeschränkt sind

Der Vermerk o.B. kann natürlich auch als Schutznote für den Züchter betrachtet
werden. Nach Möglichkeit sollen auch diese Tiere mit einer Kritik bedacht werden, dürfen aber keine Preise erhalten. Vielleicht ist ein Züchter gar dankbar, wenn auch das Positive in Augenschein genommen wird.

„n.a.“ = nicht anerkannt

Erhalten noch nicht anerkannte Rassen bzw. Farbenschläge, wenn sie in der allgemeinen Klasse stehen oder bei nicht dafür zugelassenen Schauen gezeigt werden. Es dürfen nur Tiere der letzten sechs Jahrgänge mit geschlossenem Bundesring in der vorgeschriebenen Größe oder mit ausländischem Ring mit Jahreszahl und in rassegerechter Weise bewertet werden.

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