47.Bez. Groß und Wassergeflügelschau + Sonderschau Zwönitz
12. Oktober - 13. Oktober
Veterinärbestimmungen:
- alle Aussteller müssen beim zuständigen Veterinäramt registriert sein (12 stellige Nummer)
- es darf keine Teilnahme an anderen Ausstellungen der letzten 21 Tage stattgefunden haben
- eine tierärztliche Untersuchung maximal 5 Tage vor der Ausstellung oder eine Selbsterklärung des Tierhalters ( alle Tiere Gesund) und in den letzten 21 Tagen dürfen keine Vögel verbracht worden sein, muss vorliegen
- der Nachweis über einer gültigen ND Impfung muss vorliegen ( Puten, Perlhühner)
- Wassergeflügel ist mit Tupferprobe oder es ist ein Nachweis der Sentinelhaltung im Vorfeld durch LÜVA geprüft zu erbringen